Listenhunde nach Bundesland: Was wirklich gilt – ohne Panik

Ob dein Hund als Listenhund gilt, entscheidet nicht der Bund, sondern dein Bundesland. Elf Länder führen aktuell eine Rasseliste, fünf haben sie abgeschafft: Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern (2022) und Brandenburg (2024). Fast überall gelistet sind Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. Verbindlich ist immer die aktuelle Landesverordnung – Stand dieser Übersicht: Juli 2026.

Was „Listenhund“ rechtlich bedeutet

Ein bundesweites „Kampfhundegesetz“ gibt es nicht. Ob dein Hund als Listenhund gilt, entscheidet allein dein Bundesland – per Hundegesetz oder Gefahrhundeverordnung. Derselbe Hund kann deshalb in Hamburg unter strengen Auflagen stehen und ein paar Kilometer weiter in Schleswig-Holstein ein ganz normaler Hund sein.

Nur eine Regel gilt deutschlandweit: Das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz von 2001 verbietet, Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen nach Deutschland einzuführen.

Noch ein Begriff zum Aufräumen: „Kampfhund“ steht so in kaum einem Gesetz. Juristisch heißt es meist „gefährlicher Hund“ oder „Hund bestimmter Rassen“. Und wichtig: Gelistet heißt nicht verboten. Es heißt Haltung mit Auflagen – welche genau, hängt vom Land ab. Die Übersicht dazu kommt jetzt.

Alle 16 Bundesländer im Überblick

Fünf Länder kommen inzwischen ohne Rasseliste aus, elf halten daran fest – mit sehr unterschiedlichen Regeln. „Die vier Klassiker“ meint hier: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier.

BundeslandRasselisteKern der RegelungWesenstest / Entlastung
Baden-WürttembergJa (2 Stufen)Kampfhund-Vermutung bei Am. Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull; weitere Rassen im EinzelfallJa – Verhaltensprüfung kann die Vermutung widerlegen
BayernJa (Kat. 1 + 2)Kat. 1: Pitbull, Am. Staffordshire, Staff. Bullterrier, Tosa Inu, Bandog (Haltung faktisch nicht erlaubt); Kat. 2: u. a. Bullterrier, Rottweiler, Cane Corso, Dogo ArgentinoNur Kat. 2: Negativzeugnis nach bestandenem Wesenstest
BerlinJaPitbull, Am. Staffordshire Terrier, Bullterrier + Kreuzungen (seit 2016 nur noch 3 Rassen)Wesenstest ist Haltungspflicht; Maulkorbpflicht bleibt trotzdem, Befreiung nur von der Leinenpflicht möglich
BrandenburgNein (seit 1.7.2024)Einstufung nur nach Verhalten im EinzelfallWesenstest erst nach Einstufung
BremenJaDie vier Klassiker; Haltung grundsätzlich verboten – Ausnahmeerlaubnis nur für Hunde aus einem bremischen Tierheim (Bremen/Bremerhaven), Antrag vor ÜbernahmeEntlistung nicht vorgesehen
HamburgJa (Kat. 1 + 2)Kat. 1 (unwiderlegbar): die vier Klassiker; Kat. 2: u. a. Rottweiler, Dogo Argentino, BullmastiffJa – aber nur für Kat. 2
HessenJaU. a. die vier Klassiker, Am. Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, RottweilerJa – Wesenstest kann die Vermutung widerlegen
Mecklenburg-VorpommernNein (seit 23.7.2022)Einstufung nur nach VerhaltenErst nach Einstufung
NiedersachsenNeinListe bereits 2003 gekippt; NHundG setzt auf Sachkunde für alle HalterErst nach Einstufung
Nordrhein-WestfalenJa (3 Gruppen)Gefährliche Hunde (die vier Klassiker), „Hunde bestimmter Rassen“ (u. a. Rottweiler, Dogo Argentino), Extra-Regeln für große Hunde (ab 20 kg / 40 cm)Verhaltensprüfung kann Maulkorb-/Leinenzwang lockern, Einstufung bleibt
Rheinland-PfalzJaPitbull, Am. Staffordshire, Staff. Bullterrier + Kreuzungen; ErlaubnispflichtEntlistung nicht vorgesehen
SaarlandJaPitbull, Am. Staffordshire Terrier, Staff. Bullterrier + KreuzungenJa – bestandener Wesenstest widerlegt die Vermutung und befreit von den Auflagen
SachsenJaAm. Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull + Kreuzungen; ErlaubnispflichtEntlistung nicht vorgesehen
Sachsen-AnhaltJaDie vier Klassiker (Gesetz von 2009); ErlaubnispflichtJa – Vermutung per Wesenstest widerlegbar
Schleswig-HolsteinNein (seit 1.1.2016)Einstufung nur nach VerhaltenErst nach Einstufung
ThüringenNein (seit 20.2.2018)Einstufung nur nach VerhaltenErst nach Einstufung

Stand: Juli 2026. Das ist eine Kurzfassung ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Landesverordnung bzw. das Landesgesetz. Vor Anschaffung oder Umzug immer beim örtlichen Ordnungsamt nachfragen.

Diese Rassen stehen am häufigsten auf den Listen

Vier Rassen tauchen in fast jeder Rasseliste auf, oft als „Kategorie 1“: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. Dieselben vier, deren Einfuhr nach Deutschland der Bund verbietet.

Je nach Land kommen weitere dazu: Rottweiler (u. a. Bayern Kat. 2, Hamburg, Hessen, NRW), Dogo Argentino, Cane Corso, Bullmastiff, Kangal oder Tosa Inu. Und aufgepasst: Kreuzungen zählen mit. Sieht dein Mischling einer gelisteten Rasse ähnlich, kann die Behörde einen Nachweis verlangen – im Zweifel per Gutachten.

Was diese Rassen wirklich ausmacht – Geschichte, Wesen, Haltungsansprüche – findest du in unseren Rasseporträts. Denn hinter jedem Listenhund steckt zuerst ein Hund, kein Aktenzeichen.

Haltung mit Auflagen: Das kommt auf dich zu

Fällt dein Hund unter die Liste deines Bundeslands, gelten typischerweise diese Pflichten – die genaue Kombination regelt das Landesrecht:

Verstöße können teuer werden, bis hin zur Wegnahme des Hundes. Nimm die Auflagen also ernst – auch wenn du sie fachlich fragwürdig findest.

Der Wesenstest: Ablauf und Wirkung

Der Wesenstest ist keine Zirkusprüfung, sondern eine standardisierte Verhaltensbeurteilung. Er besteht meist aus zwei Teilen: Zuerst wird der Halter befragt – zu Haltung, Alltag und Erfahrung. Dann folgt der Praxisteil: Der Hund wird in Alltags- und Stresssituationen beobachtet, etwa bei Begegnungen mit fremden Menschen, anderen Hunden, Lärm oder Bedrängnis. Bewertet wird, ob er unangemessen aggressiv reagiert.

Was der Test rechtlich bringt, hängt vom Land ab. In Bayern gibt es für Kategorie-2-Hunde nach bestandenem Test ein Negativzeugnis – der Hund gilt dann nicht mehr als Kampfhund. In NRW kann eine Verhaltensprüfung vom Maulkorbzwang befreien, die Einstufung selbst bleibt aber bestehen. In Sachsen oder Rheinland-Pfalz ist eine „Entlistung“ gar nicht vorgesehen. Frag deshalb vorher bei deiner Behörde nach, was der Test konkret bewirkt.

Die Umzugs-Falle: Anderes Bundesland, andere Regeln

Hier wird es tückisch: Dein Hund zieht nicht einfach mit – er wechselt das Rechtssystem. Ein Bullterrier ist in Brandenburg seit 2024 ein Hund wie jeder andere. Ziehst du mit ihm nach Bayern, ist er Kategorie-2-Kampfhund und braucht ein Negativzeugnis. Nach Hamburg? Kategorie 1, unwiderlegbar als gefährlich eingestuft.

Dazu kommt: Ein bestandener Wesenstest wird im neuen Bundesland nicht automatisch anerkannt. Oft musst du neu testen lassen, die Erlaubnis neu beantragen und Anmeldefristen einhalten – häufig innerhalb weniger Wochen nach dem Zuzug.

Unser Rat: Kläre die Rechtslage, bevor du den Mietvertrag unterschreibst. Ruf beim Ordnungsamt des Zielorts an und lass dir die Anforderungen schriftlich geben. Das gilt auch für längere Aufenthalte – einige Länder regeln schon den vorübergehenden Besuch mit Hund.

Anti-Mythos: Was Wissenschaft und Tierärzte sagen

Rasselisten klingen nach Sicherheit, wissenschaftlich stehen sie auf dünnem Eis. Die Tierärztliche Hochschule Hannover verglich Anfang der 2000er das Verhalten von Hunden gelisteter Rassen im niedersächsischen Wesenstest mit einer Kontrollgruppe von 70 Golden Retrievern. Ergebnis: kein signifikanter Unterschied im Aggressionsverhalten. Niedersachsen kippte daraufhin seine Rasseliste.

Die Bundestierärztekammer lehnt Rasselisten seit Jahren ab: Gefährlichkeit sei keine Frage der Rasse, sondern von Zucht, Aufzucht, Haltung und Training. Beurteilen lasse sich immer nur der einzelne Hund.

Der Trend gibt den Kritikern recht: Fünf Bundesländer haben ihre Listen inzwischen abgeschafft – zuletzt Mecklenburg-Vorpommern 2022 und Brandenburg 2024. Und Vorsicht bei Beißstatistiken: Ohne Bezugsgröße (wie viele Hunde einer Rasse leben überhaupt hier?) beweisen sie wenig. Mehr solcher Faktenchecks findest du in unserer Mythen-Rubrik.

Wichtig: Keine Rechtsberatung – so prüfst du deinen Stand

Dieser Artikel ist eine redaktionelle Übersicht, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Fassung deines Landesgesetzes bzw. deiner Landesverordnung – nicht diese Tabelle, kein Forum, kein Versicherungsblog.

So prüfst du den Stand selbst: Such im Landesrecht-Portal deines Bundeslands nach „Hundegesetz“ oder „Hundeverordnung“, oder frag direkt beim Ordnungsamt nach. Die Regeln ändern sich wirklich – Brandenburg hat seine Liste erst zum 1. Juli 2024 gestrichen, Mecklenburg-Vorpommern 2022.

Bei konkreten Konflikten – etwa einer drohenden Einstufung oder Wegnahme – hilft ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Und wenn du vor der Anschaffung stehst: Kläre erst die Rechtslage, dann verlieb dich. Diese Reihenfolge erspart dir und dem Hund viel Kummer.

Gut zu wissen: In mehreren Bundesländern ist die Hundehaftpflicht gesetzlich Pflicht — und OP-Kosten sind der häufigste Kostenschock im Hundeleben. Wo die Haftpflicht Pflicht ist

Häufige Fragen

Ist ein Listenhund automatisch verboten?

Nein. Gelistet heißt: Haltung mit Auflagen wie Erlaubnis, Wesenstest, Maulkorb- und Leinenpflicht sowie Versicherungspflicht. Ein faktisches Haltungsverbot gibt es nur ausnahmsweise – etwa für Kategorie-1-Hunde in Bayern oder für gelistete Rassen in Bremen, wo eine Ausnahmeerlaubnis nur für Hunde aus bremischen Tierheimen möglich ist (Stand: Juli 2026). Bundesweit verboten ist nur die Einfuhr von Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier.

Welche Bundesländer haben keine Rasseliste?

Stand Juli 2026: Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern (seit 2022) und Brandenburg (seit 2024). Dort wird ein Hund nur nach seinem tatsächlichen Verhalten als gefährlich eingestuft, nicht nach seiner Rasse.

Was ist der Unterschied zwischen Kampfhund und Listenhund?

„Kampfhund“ ist vor allem ein Alltagsbegriff und steht nur in wenigen Gesetzen, etwa in Bayern. „Listenhund“ meint eine Rasse, die auf der Rasseliste eines Bundeslands steht. Die meisten Landesgesetze sprechen juristisch von „gefährlichen Hunden“ oder „Hunden bestimmter Rassen“.

Gilt mein Wesenstest nach einem Umzug weiter?

Nicht automatisch. Jedes Bundesland entscheidet selbst, ob es Wesenstests und Erlaubnisse anderer Länder anerkennt. Kläre das vor dem Umzug beim Ordnungsamt des neuen Wohnorts – oft gelten kurze Anmeldefristen nach dem Zuzug.

Kostet ein Listenhund mehr Hundesteuer?

Häufig ja. Die Hundesteuer ist Sache der Kommune, und viele Städte und Gemeinden verlangen für gelistete Rassen einen erhöhten Satz. Die genaue Höhe steht in der Hundesteuersatzung deiner Gemeinde.

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Quellen

gesetze-im-internet.de/hundverbreinfg/ · mik.brandenburg.de/mik/de/service/presse/pressemitteilungen/deta · landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-HuHVMV2022pP5 · polizei.bayern.de/aktuelles/recht/001659/index.html · stadt.muenchen.de/service/info/hauptabteilung-i-sicherheit-und-o · elib.tiho-hannover.de/receive/etd_mods_00002383 · service.bremen.de/dienstleistungen/gefaehrliche-hunde-10103 · saarland.de/mukmav/DE/portale/veterinaerwesen/informationen/gefa · berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/hundehaltung/berliner-h · schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tierschutz/Hunde/_documen · de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste · edogs.de/magazin/listenhunde-in-deutschland/
Stand: 2026-07-06 · Geprüft: Alexander Kaminski — Redaktion Welcher Hund?